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Barrierefreies PDF: Digitale Dokumente ohne Grenzen

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Barrierefreiheit - Intelligente Dokumente für alle ohne Grenzen

Barrierefreies PDF – ein Thema nicht nur für Menschen mit Behinderung. Warum politische Korrektheit auch sachlich immer wichtiger wird.

Barrierefrei – wer denkt da nicht an abgeflachte Bordsteinkanten, Rollstuhlrampen und Aufzüge auf Bahnsteigen? Lange ist es noch nicht her, dass sie Einzug gehalten haben in unseren Alltag. Mitte der 80-er Jahre begann man sich überhaupt erst mit diesem Thema intensiv zu beschäftigen. Mitt­lerweile spricht man gar von barrierefreiem Internet und meint damit "Webangebote, die von allen Nutzern, unabhängig von körperlichen und technischen Möglichkeiten uneingeschränkt genutzt werden können" (Wikipedia). Tatsächlich fordert der Gesetzgeber dies schon seit längerem. Exem­plarisch dafür steht in Deutschland die "Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz" (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung, BITV), die seit September 2011 in der Version 2 vorliegt und auf den Richtlinien der Web Accessibility Initiative (WAI) basiert (siehe Kästen 1 und 2). Die BITV ist verbindlich für alle Bundesbehörden und Grundlage der unterschiedlichen landesrechtlichen Gesetzgebungen.

Auf internationaler Ebene gibt es ähnliche gesetzliche Grundlagen: den "Rehabilitation Act of 1973 Section 508" in den USA, die "UN-Behindertenrechtskonvention" von 2006, die "Europäischen Richt­linien für die Erstellung von leicht lesbaren Informationen" von 1998, um nur einige zu nennen. Sie alle fordern die Schaffung von allgemein zugänglichen Dokumenten. Um das ganze Thema weiter zu forcieren, hat die Bundesregierung im Juli 2011 den "Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention" verabschiedet.

Infobox

Lesedauer: 6 Min

  • Barrierefreiheit als Chance für Unternehmen
  • Rolle von PDF/UA als Standardformat
  • Content erhalten statt vernichten

In diesem Zusammenhang bedeutet das, dass ein barrierefreies PDF auch von Menschen mit Behin­derung uneingeschränkt genutzt werden können – mit Seh- und Hörschwäche genauso wie mit motorischen Störungen und kognitiven Behinderungen. Wer beispielsweise Probleme mit den Augen hat, ist mit blinkenden oder anderweitig animierten Texten schnell überfordert; bei Epilepti­kern können sie gar lebensbedrohliche Anfälle auslösen. Akustische Inhalte wiederum können gehörlose Nutzer vor unüberwindbare Hindernisse stellen. Selbst die Sprache kann ausgrenzen, man denke nur an schwer verständliche Schachtelsätze und Fremdworte.

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Daher die Forderung nach barrierefreien PDF, die diese Faktoren berücksichtigen. Gemeint sind hier beispielsweise kontrastreiche Designs, anpassbare Schriftgrößen, alternative Textangebote für multimediale Inhalte sowie eine leicht verständliche Sprache.

PDF/UA: Push für mehr barrierefreie Dokumente

Neu ist das Thema nicht, für Blinde beispielsweise gibt es verschiedene "Hilfsmittel" wie Screen-Reader und Braille-fähige Drucker, um ihnen den Inhalt von gedruckten und elektronischen Informationen zu erschließen. Das Problem dabei: Häufig fehlen den Dokumenten wichtige Struk­turinformationen wie Leserichtung, Sprache, Spaltenreihenfolge, Hinweise zu Silbentrennung etc., die für eine korrekte Wiedergabe notwendig sind. Aus dem Urinstinkt kann da schnell die Feststellung werden, dass Urin stinkt und anstelle der Blumentopferde könnten da auch die Blumento-Pferde durch die Prärie rennen – weil die Sprachausgabe und Silbentrennung für die Wiedergabe von Bedeutung sind. Oder es werden überflüssige Informationen wie Kopf- und Fußzeilen, Seitenzahlen oder Logonamen vorgelesen.

Damit Dokumente und PDF auch wirklich behindertengerecht sind, müssen sie verschiedene Kriterien er­füllen. Im Mittelpunkt steht dabei das "Tagging": Welche Textpassagen und -blöcke gehören zusam­men? Wie soll ein Text in welcher Reihenfolge und in welchem Umfang vorgelesen werden? Außerdem: Nicht-Text-Objekte benötigen alternative Texte, Veränderungen am Original (Artefakte) sollten gekennzeichnet werden und die Texte im Unicode-Format gestaltet sein.

Das neue Format PDF/UA (Universal Accessibility), dessen Zertifizierung als ISO-Standard nur eine Frage der Zeit ist, wird die Erstellung von allgemein zugänglichen Dokumenten sicher wesentlich erleichtern. Zwar ist heute schon das "Tagging" von PDF-Dateien möglich, ist aber strukturell noch nicht hinreichend beschrieben. Um Informationsangebote wirklich barrierefrei zu machen, muss man tief "eintau­chen" in die Struktur eines Dokuments. Herkömmliche PDF-Tools sind dazu nicht in der Lage – noch nicht. Spätestens, wenn sich PDF/UA als Standard durchsetzt, wird es auch Software geben für die Erzeugung entsprechender Dokumente. Experten sehen "Barrierefreiheit in der IT" als Schlüsselthema für die nächsten Jahre.

Barrierefreiheit geht alle an

Noch halten sich Unternehmen damit zurück – wohl auch, weil das Thema auf den Aspekt "Behindertengleichstellung" reduziert wird. Doch die Forderung nach allgemein zugänglichen Informationsangeboten beschränkt sich nicht auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung. Man denke nur an den generell wachsenden Anteil älterer Menschen in der Gesellschaft. Schon allein deshalb empfiehlt es sich, Dokumente der sich naturgemäß ändernden Aufnahmefähigkeit von Senioren entsprechend aufzubereiten. Ein Grund dafür, warum Behörden und zunehmend auch Firmen ihren Webauftritt in unterschiedlichen Schriftgrößen gestalten. Denkbar auch: Man lässt sich E-Mails im Auto von einer Computerstimme vorlesen. Auch das ein Fall von Barrierefreiheit, schließlich müssen auch hier Struktur- und Metainformationen im Dokument hinterlegt sein.

Doch es gibt noch einen anderen Grund, warum man sich mit dem Thema beschäftigen sollte. Mit der zunehmenden Bereitstellung von transaktionalen Dokumenten in Webportalen spielt deren semantische Qualität auch unabhängig von gesetzlichen Vorgaben eine immer wichtigere Rolle. So müssen sich Dokumenten-Workflows beispielsweise von der A4-Metapher lösen und Inhalte zu­künftig auch für andere Ausgabegeräte bereitstellen. Stichwort mobile Endgeräte. Damit verbunden ist eine schrittweise Aufwertung von ursprünglich nur für den Druck gedachten Dokumenten zu multikanalfähigen, denen möglichst viele Informationen auf dem Weg zur Ausgabe beigegeben werden, beispielsweise für die Archivierung. Hier werden die notwendigen Indexinformationen in den Datenstrom "eingebettet".

Schluss mit der Informationsvernichtung!

Die heute oft anzutreffende Vernichtung von Informationen auf dem Weg zur Ausgabe der Dokumente, über welchen Kanal auch immer, ist nicht mehr zeitgemäß. Oft werden digitale Dokumente, die an sich von Maschinen gelesen und verarbeitet werden könnten, erst in eine analoge Form, also gedruckt, und dann in TIF- bzw. JPG-Dokumente umgewandelt werden, das heißt, aus Content entstehen "Pixelwolken". Der eigentliche Inhalt wird erst verschlüsselt (Rasterbilder) und dann wieder mittels Optical Character Recognition (OCR) "lesbar" gemacht. Das ist nicht nur umständlich, sondern geht auch mit dem Verlust von Metadaten einher, die für die Weiterverarbeitung notwendig sind.

Barrierefreie Dokumente dagegen erlauben die Reformatierung, beispielsweise von A4 zum Smartphone-Display, die Konvertierung in andere Formate (u.a. vom Seitenformat zurück ins textorientierte Format), die Extraktion von Einzeldaten (u.a. Rückgewinnung von Rechnungspositionen) und den Aufbau von Inhaltsverzeichnissen und Index-Listen.

So ist letztlich das Thema Barrierefreiheit kein ausschließliches für Menschen mit Behinderung, sondern sorgt für einen Quantensprung in der Dokumentenerstellung, -bearbeitung und -ausgabe überhaupt. Es ist mehr als nur politische Korrektheit.

PDF/UA

Barrierefreies PDF
Das neue Format PDF/UA (Universal Accessibility) erleichtert die allgemeine Zugänglichkeit von Dokumenten und gilt heute bereits als Standard für barrierefreies PDF.

 

WCAG

Richtlinien
Empfehlung der Web Accessibility Initiative des internationalen World Wide Web Consortiums (W3C) zur Gestaltung eines allgemein zugänglichen Internets, auch für Menschen mit sensorischen, motorischen und mentalen Einschränkungen.

BITV

Anforderungen
Kontrastreiche Designs, anpassbare Schriftgrößen, alternative Textangebote für multimediale Inhalte sowie Forderung nach leicht verständlichen Inhalten sind in der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung als Anforderungen enthalten.

Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)

Die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (Web Content Accessibility Guidelines – WCAG) sind eine Empfehlung der Web Accessibility Initiative (WAI) des internationalen World Wide Web Consortiums (W3C) zur Gestaltung eines allgemein zugänglichen Internets, das heißt auch für Menschen mit sensorischen, motorischen und mentalen Einschränkungen. Kerngedanke ist, dass jeder Nutzer die angebotenen Informationen erfassen und notwendi­ge Eingaben tätigen kann. Barrierefrei bezieht sich nicht nur auf die Inhalte der Webseiten, sondern schließt Layout und die technologischen Werkzeuge (Browser, Mediaplayer etc.) ein.

Mittlerweile existieren die WCAG in der Version 2.0, verabschiedet im Dezember 2008. Im Gegensatz zu den WCAG 1.0 konzentrieren sie sich nicht mehr auf HTML und CSS als wichtigste Standards des Internets, sondern beschreiben allgemein, wie Layouts, Interak­tionen u.a. gestaltet sein müssen, damit die Angebote allgemein zugänglich sind. Auch die programmgesteuerte Präsentation von Inhalten auf Client- und Server-Seite wird mit den WCAG 2.0 erfasst. Die Umsetzung dieser Richtlinien für die einzelnen Technologien wie HTML, Java, Flash oder PDF obliegt den jeweils verantwortlichen Institutionen und Unter­nehmen. Damit bleiben die WCAG offen für die raschen Entwicklungen des Webs.

Grob gesagt bedeutet barrierefreies Internet nach den WCAG:

  • Alle Inhalte – auch Dokumente wie PDF – müssen für jeden Benutzer in allen Situationen an allen Endgeräten mit allen Programmen zugänglich sein
  • Dazu müssen die Seiten für den Rechner verständlich strukturiert sein
  • Als Ergebnis bekommt man neben zusätzlichen Besuchern bessere Ergebnisse in Such­maschinen, kürzere Ladezeiten zum Vorteil von Nutzern mit
  • langsamen Netzzugängen oder mobilen Endgeräten sowie ein flexibles (änderungsfreundliches) und medienunabhängi­ges Design.
  • In Deutschland regelt die BITV von 2011 die Gestaltung von barrierefreien Webangeboten und orientiert sich dabei an den WCAG.

 

Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV)

Die "Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung", kurz BITV, wurde im September 2011 als Version 2.0 verabschiedet und basiert auf den internationalen Richtlinien der Web Accessi­bility Initiative (WAI) für barrierefreie Webangebote, den WCAG. Sie ist verbindlich für alle bun­desrechtlichen Stellen und Grundlage der unterschiedlichen landesrechtlichen Gesetz­gebungen zur Barrierefreiheit von behördlichen Webangeboten.

Anforderungen wie kontrastreiche Designs, anpassbare Schriftgrößen, alternative Textange­bote für multimediale Inhalte sowie die grundlegende Forderung nach leicht verständlichen Inhalten sind in der BITV enthalten.

Weitere Regeln der BITV sind u.a.:

  • Internetseiten müssen korrekt mit einer öffentlich zugänglichen und vollständig dokumen­tierten Markup-Sprache wie HTML, XHTML etc. strukturiert sein.
  • Der Inhalt muss auch dann nutzbar sein, wenn Script-Programme (JavaScript) oder Applets (Java, Flash, Silverlight) nicht verfügbar sind.
  • Die Formatierung des Internet-Dokuments darf nicht "hart" innerhalb der Elemente der Markup-Sprache erfolgen. Stattdessen sind Stylesheets (CSS) zu verwenden.
  • Die Formatierung darf nicht die Textskalierung verhindern, indem absolute Größenangaben verwendet werden.
  • Text und Grafik müssen auch ohne Farbe verständlich sein
  • Eine klare und verständliche Sprache ist zu verwenden.
  • Sind interaktive Elemente (Benutzereingaben) vorhanden, müssen sie für beliebige Ein­gabegeräte zugänglich sein. Beschriftungen müssen direkt den Kontrollelementen zuzu­ordnen sein.
  • Für die Textgliederung sind Überschrifts- und Listenelemente zu verwenden. Zitate und Sprachwechsel (z. B. englischsprachige Begriffe in deutschem Text) müssen im redak­tionellen Text immer markiert sein.
  • Die Navigation muss übersichtlich und nachvollziehbar sein und die Orientierung im Ge­samtangebot ermöglichen. Konzeption und Handhabung der Navigation müssen intuitiv sein.
  • Vorgaben zur grundlegenden Technik, die für die Bereitstellung von elektronischen Informa­tionen notwendig ist, also Server, Router, Netzwerkarchitekturen und Protokolle, macht die BITV nicht.