Ein Blick auf den DocBridge® Accessibility Designer
Erfahren Sie, wie der DocBridge® Accessibility Designer Unternehmen dabei unterstützt, Millionen von PDFs barrierefrei zu gestalten, effizient, skalierbar und rechtssicher.
WeiterBarrierefreies PDF – ein Thema nicht nur für Menschen mit Behinderung. Warum politische Korrektheit auch sachlich immer wichtiger wird.
Barrierefrei – wer denkt da nicht an abgeflachte Bordsteinkanten, Rollstuhlrampen und Aufzüge auf Bahnsteigen? Lange ist es noch nicht her, dass sie Einzug gehalten haben in unseren Alltag. Mitte der 80-er Jahre begann man sich überhaupt erst mit diesem Thema intensiv zu beschäftigen. Mittlerweile spricht man gar von barrierefreiem Internet und meint damit "Webangebote, die von allen Nutzern, unabhängig von körperlichen und technischen Möglichkeiten uneingeschränkt genutzt werden können" (Wikipedia). Tatsächlich fordert der Gesetzgeber dies schon seit längerem. Exemplarisch dafür steht in Deutschland die "Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz" (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung, BITV), die seit September 2011 in der Version 2 vorliegt und auf den Richtlinien der Web Accessibility Initiative (WAI) basiert (siehe Kästen 1 und 2). Die BITV ist verbindlich für alle Bundesbehörden und Grundlage der unterschiedlichen landesrechtlichen Gesetzgebungen.
Auf internationaler Ebene gibt es ähnliche gesetzliche Grundlagen: den "Rehabilitation Act of 1973 Section 508" in den USA, die "UN-Behindertenrechtskonvention" von 2006, die "Europäischen Richtlinien für die Erstellung von leicht lesbaren Informationen" von 1998, um nur einige zu nennen. Sie alle fordern die Schaffung von allgemein zugänglichen Dokumenten. Um das ganze Thema weiter zu forcieren, hat die Bundesregierung im Juli 2011 den "Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention" verabschiedet.
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In diesem Zusammenhang bedeutet das, dass ein barrierefreies PDF auch von Menschen mit Behinderung uneingeschränkt genutzt werden können – mit Seh- und Hörschwäche genauso wie mit motorischen Störungen und kognitiven Behinderungen. Wer beispielsweise Probleme mit den Augen hat, ist mit blinkenden oder anderweitig animierten Texten schnell überfordert; bei Epileptikern können sie gar lebensbedrohliche Anfälle auslösen. Akustische Inhalte wiederum können gehörlose Nutzer vor unüberwindbare Hindernisse stellen. Selbst die Sprache kann ausgrenzen, man denke nur an schwer verständliche Schachtelsätze und Fremdworte.
Automatisiertes PDF/UA-Tagging – z.B. für Dokumente im Archiv:
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Daher die Forderung nach barrierefreien PDF, die diese Faktoren berücksichtigen. Gemeint sind hier beispielsweise kontrastreiche Designs, anpassbare Schriftgrößen, alternative Textangebote für multimediale Inhalte sowie eine leicht verständliche Sprache.
Neu ist das Thema nicht, für Blinde beispielsweise gibt es verschiedene "Hilfsmittel" wie Screen-Reader und Braille-fähige Drucker, um ihnen den Inhalt von gedruckten und elektronischen Informationen zu erschließen. Das Problem dabei: Häufig fehlen den Dokumenten wichtige Strukturinformationen wie Leserichtung, Sprache, Spaltenreihenfolge, Hinweise zu Silbentrennung etc., die für eine korrekte Wiedergabe notwendig sind. Aus dem Urinstinkt kann da schnell die Feststellung werden, dass Urin stinkt und anstelle der Blumentopferde könnten da auch die Blumento-Pferde durch die Prärie rennen – weil die Sprachausgabe und Silbentrennung für die Wiedergabe von Bedeutung sind. Oder es werden überflüssige Informationen wie Kopf- und Fußzeilen, Seitenzahlen oder Logonamen vorgelesen.
Damit Dokumente und PDF auch wirklich behindertengerecht sind, müssen sie verschiedene Kriterien erfüllen. Im Mittelpunkt steht dabei das "Tagging": Welche Textpassagen und -blöcke gehören zusammen? Wie soll ein Text in welcher Reihenfolge und in welchem Umfang vorgelesen werden? Außerdem: Nicht-Text-Objekte benötigen alternative Texte, Veränderungen am Original (Artefakte) sollten gekennzeichnet werden und die Texte im Unicode-Format gestaltet sein.
Das neue Format PDF/UA (Universal Accessibility), dessen Zertifizierung als ISO-Standard nur eine Frage der Zeit ist, wird die Erstellung von allgemein zugänglichen Dokumenten sicher wesentlich erleichtern. Zwar ist heute schon das "Tagging" von PDF-Dateien möglich, ist aber strukturell noch nicht hinreichend beschrieben. Um Informationsangebote wirklich barrierefrei zu machen, muss man tief "eintauchen" in die Struktur eines Dokuments. Herkömmliche PDF-Tools sind dazu nicht in der Lage – noch nicht. Spätestens, wenn sich PDF/UA als Standard durchsetzt, wird es auch Software geben für die Erzeugung entsprechender Dokumente. Experten sehen "Barrierefreiheit in der IT" als Schlüsselthema für die nächsten Jahre.
Noch halten sich Unternehmen damit zurück – wohl auch, weil das Thema auf den Aspekt "Behindertengleichstellung" reduziert wird. Doch die Forderung nach allgemein zugänglichen Informationsangeboten beschränkt sich nicht auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung. Man denke nur an den generell wachsenden Anteil älterer Menschen in der Gesellschaft. Schon allein deshalb empfiehlt es sich, Dokumente der sich naturgemäß ändernden Aufnahmefähigkeit von Senioren entsprechend aufzubereiten. Ein Grund dafür, warum Behörden und zunehmend auch Firmen ihren Webauftritt in unterschiedlichen Schriftgrößen gestalten. Denkbar auch: Man lässt sich E-Mails im Auto von einer Computerstimme vorlesen. Auch das ein Fall von Barrierefreiheit, schließlich müssen auch hier Struktur- und Metainformationen im Dokument hinterlegt sein.
Doch es gibt noch einen anderen Grund, warum man sich mit dem Thema beschäftigen sollte. Mit der zunehmenden Bereitstellung von transaktionalen Dokumenten in Webportalen spielt deren semantische Qualität auch unabhängig von gesetzlichen Vorgaben eine immer wichtigere Rolle. So müssen sich Dokumenten-Workflows beispielsweise von der A4-Metapher lösen und Inhalte zukünftig auch für andere Ausgabegeräte bereitstellen. Stichwort mobile Endgeräte. Damit verbunden ist eine schrittweise Aufwertung von ursprünglich nur für den Druck gedachten Dokumenten zu multikanalfähigen, denen möglichst viele Informationen auf dem Weg zur Ausgabe beigegeben werden, beispielsweise für die Archivierung. Hier werden die notwendigen Indexinformationen in den Datenstrom "eingebettet".
Die heute oft anzutreffende Vernichtung von Informationen auf dem Weg zur Ausgabe der Dokumente, über welchen Kanal auch immer, ist nicht mehr zeitgemäß. Oft werden digitale Dokumente, die an sich von Maschinen gelesen und verarbeitet werden könnten, erst in eine analoge Form, also gedruckt, und dann in TIF- bzw. JPG-Dokumente umgewandelt werden, das heißt, aus Content entstehen "Pixelwolken". Der eigentliche Inhalt wird erst verschlüsselt (Rasterbilder) und dann wieder mittels Optical Character Recognition (OCR) "lesbar" gemacht. Das ist nicht nur umständlich, sondern geht auch mit dem Verlust von Metadaten einher, die für die Weiterverarbeitung notwendig sind.
Barrierefreie Dokumente dagegen erlauben die Reformatierung, beispielsweise von A4 zum Smartphone-Display, die Konvertierung in andere Formate (u.a. vom Seitenformat zurück ins textorientierte Format), die Extraktion von Einzeldaten (u.a. Rückgewinnung von Rechnungspositionen) und den Aufbau von Inhaltsverzeichnissen und Index-Listen.
So ist letztlich das Thema Barrierefreiheit kein ausschließliches für Menschen mit Behinderung, sondern sorgt für einen Quantensprung in der Dokumentenerstellung, -bearbeitung und -ausgabe überhaupt. Es ist mehr als nur politische Korrektheit.
Barrierefreies PDF
Das neue Format PDF/UA (Universal Accessibility) erleichtert die allgemeine Zugänglichkeit von Dokumenten und gilt heute bereits als Standard für barrierefreies PDF.
Richtlinien
Empfehlung der Web Accessibility Initiative des internationalen World Wide Web Consortiums (W3C) zur Gestaltung eines allgemein zugänglichen Internets, auch für Menschen mit sensorischen, motorischen und mentalen Einschränkungen.
Anforderungen
Kontrastreiche Designs, anpassbare Schriftgrößen, alternative Textangebote für multimediale Inhalte sowie Forderung nach leicht verständlichen Inhalten sind in der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung als Anforderungen enthalten.
Die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (Web Content Accessibility Guidelines – WCAG) sind eine Empfehlung der Web Accessibility Initiative (WAI) des internationalen World Wide Web Consortiums (W3C) zur Gestaltung eines allgemein zugänglichen Internets, das heißt auch für Menschen mit sensorischen, motorischen und mentalen Einschränkungen. Kerngedanke ist, dass jeder Nutzer die angebotenen Informationen erfassen und notwendige Eingaben tätigen kann. Barrierefrei bezieht sich nicht nur auf die Inhalte der Webseiten, sondern schließt Layout und die technologischen Werkzeuge (Browser, Mediaplayer etc.) ein.
Mittlerweile existieren die WCAG in der Version 2.0, verabschiedet im Dezember 2008. Im Gegensatz zu den WCAG 1.0 konzentrieren sie sich nicht mehr auf HTML und CSS als wichtigste Standards des Internets, sondern beschreiben allgemein, wie Layouts, Interaktionen u.a. gestaltet sein müssen, damit die Angebote allgemein zugänglich sind. Auch die programmgesteuerte Präsentation von Inhalten auf Client- und Server-Seite wird mit den WCAG 2.0 erfasst. Die Umsetzung dieser Richtlinien für die einzelnen Technologien wie HTML, Java, Flash oder PDF obliegt den jeweils verantwortlichen Institutionen und Unternehmen. Damit bleiben die WCAG offen für die raschen Entwicklungen des Webs.
Grob gesagt bedeutet barrierefreies Internet nach den WCAG:
Die "Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung", kurz BITV, wurde im September 2011 als Version 2.0 verabschiedet und basiert auf den internationalen Richtlinien der Web Accessibility Initiative (WAI) für barrierefreie Webangebote, den WCAG. Sie ist verbindlich für alle bundesrechtlichen Stellen und Grundlage der unterschiedlichen landesrechtlichen Gesetzgebungen zur Barrierefreiheit von behördlichen Webangeboten.
Anforderungen wie kontrastreiche Designs, anpassbare Schriftgrößen, alternative Textangebote für multimediale Inhalte sowie die grundlegende Forderung nach leicht verständlichen Inhalten sind in der BITV enthalten.
Weitere Regeln der BITV sind u.a.: