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Bund und Sachsen kooperieren bei E-Rechnung

 

 

Zur fristgerechten Umsetzung der Verwaltungsdigitalisierung im Zuge des Onlinezugangsgesetzes (OZG) wollen der Bund und Sachsen künftig enger zusammenarbeiten. Eine entsprechende Absichtserklärung, die dem Freistaat die Mitnutzung der Bundes-E-Rechnungs-Plattform OZG-RE garantiert, wurde durch Vertreter des BMI, des BMF und der Landesregierung unterzeichnet.

Unter den Service-Leistungen der digitalen Verwaltung gilt die E-Rechnung als ein zentraler Baustein, der es Partnern aus der Wirtschaft in Zukunft ermöglichen soll, Zahlungsbelege in elektronischer Form einzureichen. Die dazu entworfene Plattform OZG-RE geht auf eine Initiative des Bundes zurück – hier im Besonderen auf das Bundesinnenministerium (BMI) und das Bundesministerium der Finanzen (BMF) –, soll aber auch den Ländern zur Mitnutzung offenstehen stehen.

„Der enge Schulterschluss mit dem Bund bei der Einführung der elektronischen Rechnung ist ein weiterer Beweis dafür, dass die Kooperation zwischen Bund und Land im IT-Bereich funktioniert. Der Einsatz gemeinsamer Lösungen führt zu Vereinfachung, Vereinheitlichung und weniger Bürokratie – sowohl für die Unternehmen, als auch für die Behörden”, begrüßt Thomas Popp, Amtschef der Sächsischen Staatskanzlei und CIO des Freistaates, den Schritt.

Im Gegensatz zum Bund, der die E-Rechnung bis zum Ende des Jahres als verbindlichen Standard für alle Behörden festlegen will, erfolgt die Implementierung auf Landesebene in eigener Gesetzgebung. Das dafür angesetzte Fristende ist auf Mitte April 2020 datiert. Die Online-Stellung des Rechnungsverkehrs entspricht der EU-Richtlinie (2014/55/EU).

(Quelle: Behörden Spiegel online, 26. August 2019)

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