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Rechnungen an die Verwaltung oft nicht kompatibel mit XRechnung

 

In einem breit angelegten Praxistest zur elektronischen Rechnungsstellung an die öffentliche Verwaltung in Bund, Ländern und Kommunen haben der Verband elektronische Rechnung (VeR), unterstützt durch die Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) und durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI), die zugrundeliegenden Konzepte sowie die wichtigsten Fragen bei Verwaltung und den betroffenen Zulieferern unter die Lupe genommen.

Die Ergebnisse des mehrmonatigen Feldversuchs zeigen: Mit der "Zentralen Rechnungseingangsplattform des Bundes" (ZRE) ist der Anfang erfolgreich gemacht und die obersten Bundesbehörden und Verfassungsorgane können bereits elektronische Rechnungen gemäß EU-Norm EN 16931 im Standard XRechnung empfangen. Mit Bremen ist auch das erste Bundesland seit Ende November empfangsbereit für XRechnung. Bei den öffentlichen Auftraggebern in Ländern und Gemeinden, die sukzessive bis zum Frühjahr 2020 folgen sollen, sieht das aber bisweilen noch ganz anders aus.

Gleiches gilt für einen Großteil der betroffenen Zulieferer. Denn deren rechnungserstellende Systeme sind den Erkenntnissen des Planspiels nach fast ausnahmslos noch nicht in der Lage, Rechnungsinhalte auszugeben, die mit der neuen EU-Norm EN 16931 bzw. dem Standard XRechnung kompatibel sind. Mehr noch: "Vielen Beteiligten ist bisher gar nicht bewusst, was eine 'echte' E-Rechnung ausmacht - und dass es nicht reichen wird, Rechnungen als PDF-Anhang per E-Mail auszutauschen", bestätigt Ivo Moszynski, VeR-Vorstandsmitglied und Leiter des Planspiel-Steuerungsgremiums.

Die Erkenntnisse des Planspiels gehen jedoch noch tiefer - und zeigen zum Teil erhebliche Hürden auf, denn keine einzige von den Verwaltungen bereitgestellte Musterrechnung war auf Anhieb kompatibel mit den inhaltlich-formalen Anforderungen der neuen EU-Norm EN 16931. Ein Problem, das sich den Erkenntnissen des Planspiels nach in knapp 70 Prozent der betrachteten Fälle durch die Hilfe eines professionellen E-Invoicing-Dienstleisters relativ schnell lösen ließe - und das ohne Eingriff in das rechnungserstellende System.

(Quelle: Postmaster, 07.01.2019)

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