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Pflicht ab Herbst 2018: Barrierefreie Websites im öffentlichen Sektor

 

Spätestens ab Herbst 2018 müssen Behörden sowie Organisationen des öffentlichen Sektors ihre Websites und Apps barrierefrei anbieten. Dies fordert eine aktuelle EU-Richtlinie. Danach haben die Seiten und Anwendungen "wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust" zu sein. Nutzer mit Behinderung müssen auf den Seiten navigieren und die angebotenen Informationen wahrnehmen und verstehen können. Außerdem sollen die Inhalte und Dienstleistungen kompatibel mit verschiedener Software sein, beispielsweise mit Vorleseprogrammen (Screen Reader) für sehbehinderte und blinde Menschen. Die Richtlinie schreibt weiter eine ständige Überwachung der digitalen Angebote auf Barrierefreiheit vor sowie die Einrichtung eines Beschwerdemanagements.

(Quelle: Behörden Spiegel Newsletter, 21.2.2018)

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