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Glossar

Mandantenfähigkeit

Eine Software wird als mandantenfähig bezeichnet, wenn sie auf einem Server oder System von mehreren Mandanten (Kunden) zeitgleich verwendet werden kann, ohne dass diese gegenseitigen Einblick in ihre Daten bzw. Einstellungen haben. Zusätzlich unterscheidet mandantenfähige Software zwischen mandantenabhängigen und mandantenübergreifenden Daten und Objekten. Der Mandant ist die höchste Ordnungsinstanz und stellt datentechnisch und organisatorisch jeweils eine abgeschlossene Einheit dar (z. B. tausende Webpräsenzen voneinander unabhängiger Mandanten, die von einem Webhoster unter einer IP-Adresse betrieben werden). Jeder Kunde (Mandant) hat dabei nur Zugriff auf seine Daten. Mandantenfähige Software zeichnet sich gegenüber vergleichbarer Software besonders durch den geringeren Speicherbedarf aus, da mandantenübergreifende Daten nur einmal pro System (nicht pro Mandant) gespeichert werden müssen.

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